Registrierung von Waffenherstellern und -händlern zur elektronischen Abgabe der Anzeigen an das Nationale Waffenregister (Kurzanleitung)

Hier finden Sie eine Kurzanleitung zur Registrierung für einen Zugang zum NWR Meldeportal zur elektronischen Abgabe Ihrer Anzeigen an das Nationale Waffenregister (NWR). Bitte folgen Sie nur den Anweisungen der für Sie zutreffenden Ausgangslage. Eine Kombination mehrerer Meldezugänge und Meldearten ist möglich.

Eine ausführliche Beschreibung des Registrierungsprozesses finden Sie im "Leitfaden zur erstmaligen Registrierung und Änderung der Registrierungsdaten für Waffenbehörden sowie Waffenhersteller und -händler" (PDF, 500KB). Weitere Informationen erhalten Sie im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR.

Aktuelles

  • Bedingt durch die Sicherheitsbestimmungen der Public Key Infrastructure (PKI) der öffentlichen Verwaltung (Netze des Bundes) muss ein Software-Zertifikat in regelmäßigen Abständen erneuert werden.

    Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

    Damit Ihr bisheriges Software-Zertifikat erneuert werden kann, benötigen Sie die Referenznummer und das dazugehörige Sperrpasswort Ihres aktuellen Software-Zertifikats. Diese Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt 3/3 Ihres aktuellen Antrags.

    Sollten Sie nicht mehr über diese Daten verfügen, müssen Sie wie bei der Erstregistrierung ein neues Software-Zertifikat inklusive Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal beantragen. Beachten Sie dabei bitte alle Schritte des Registrierungsleitfadens Über ein IT-System via Webservice-Schnittstelle melden

    Schritt 3: Zertifikat erneuern

    Nach erfolgreicher Anmeldung gehen Sie wie folgt vor:

    • Wählen Sie den Menüpunkt "Software-Zertifikat" und anschließend den Menüpunkt "Zertifikat erneuern" aus
    • Geben Sie nun die Referenznummer und das Sperrpasswort Ihres aktuellen Zertifikates an
      • Diese Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt 3/3 Ihres aktuellen Antrags
    • Das darauffolgenden Formular ist bereits vorausgefüllt und muss in der Regel nicht verändert werden.
      • Sollte sich jedoch der Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen geändert haben, haben Sie an dieser Stelle die Möglichkeit, die
        "E-Mail-Adresse" entsprechend anzupassen.
      • Achtung: Sofern Sie die automatisierte Schnittstelle und das Meldeportal parallel nutzen, beachten Sie bitte, dass auch weiterhin zwingend unterschiedliche E-Mail-Adressen für das Software-Zertifikat und für das Nutzerkonto zu verwenden sind.
    • Über die Schaltfläche "Beantragen" setzen Sie den Vorgang fort.

    Schritt 4: Folgeantrag herunterladen

    Anschließend müssen Sie den "Folgeantrag auf ein Software-Zertifikat der DOI-CA" über die Schaltfläche "Zertifikatsantrag herunterladen" herunterladen.



    Dieses Dokument beinhaltet wie der Erstantrag drei Blätter, wobei Blatt 2/3 und 3/3 für Ihre Unterlagen bestimmt sind und nicht an Dritte übermittelt werden dürfen. Eine Kenntnisnahme dieser Information durch Dritte würde zu einer Sperrung des Software-Zertifikates führen.

    Bitte archivieren Sie dieses Dokument in digitaler oder analoger Form.

    Schritt 5: Folgeantrag unterschreiben und legitimieren lassen

    Wie schon beim Erstantrag muss ausschließlich das Blatt 1/3 des Folgeantrags durch Ihre Waffenbehörde legitimiert und anschließend an die NWR Kopfstelle übermittelt werden. Bitte unterschreiben Sie hierzu das Antragsformular unter Punkt "5.) Erklärung und Unterschrift des Antragstellers" und reichen dieses anschließend bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde ein.

    Die nun folgenden Aufgaben Ihrer Waffenbehörde sollten dieser unter dem Schlagwort "Antragsteller möchte sein Software-Zertifikat für ein IT-System erneuern" bekannt sein. Die entsprechenden Informationen wurden für Waffenbehörden über den Newsletter des Nationalen Waffenregisters gesondert zur Verfügung gestellt. Alternativ kann sich Ihre Waffenbehörde bei Fragen an den NWR Benutzerservice (SPOC) wenden.

    Schritt 6: Zertifikat abholen und in Ihrem IT-System austauschen

    Nachdem Sie den "Folgeantrag auf ein Software-Zertifikat der DOI-CA" bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde abgegeben haben und dieser bearbeitet wurde, wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung das erneuerte Software-Zertifikat ausgestellt.

    Sie erhalten dazu eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen im Zertifikatsantrag (Schritt 3) angegebene E-Mail-Adresse. In dieser Benachrichtigungs-E-Mail werden Sie aufgefordert, sich erneut am PKI-Portal einzuloggen und unter Verwendung der Referenznummer und des Download-Passwortes (siehe Blatt 3/3 des Antragsformulars) das Software-Zertifikat abzuholen.

    Abschließend kann das Zertifikat in Ihrem IT-System ausgetauscht werden.

Anzeigepflichtiger Hersteller oder Händler (Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG)

  • Sie sind Inhaber einer Waffenherstellungs- und / oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 WaffG und möchten selbst Ihre Meldungen über das Meldeportal des Nationalen Waffenregisters abgeben.

    Schritt 1: Nutzerkonto erstellen

    Erstellen Sie sich Ihr persönliches Nutzerkonto für das Meldeportal. Hierzu müssen Sie sich einmalig durch Angabe Ihrer persönlichen Daten registrieren.

    Hinweis: Sofern Sie das Meldeportal und die automatisierte Schnittstelle parallel nutzen wollen, beachten Sie bitte, dass zwingend unterschiedliche E-Mail-Adressen für das Nutzerkonto und im Zertifikat zu verwenden sind.

    Schritt 2: Antrag ausfüllen

    Achtung: Zur Vermeidung von Fehlern empfehlen wir Ihnen, das Antragsformular herunterzuladen bzw. lokal zu speichern und im Adobe Reader zu öffnen.

    Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 WaffG (PDF, 500KB) elektronisch aus. Tragen Sie als Meldeberechtigten die Daten Ihres Nutzerkontos (E-Mail-Adresse, Vorname, Familienname) aus Schritt 1 ein.

    Hinweis: Sollten Sie über eine Herstellungs- sowie Handelserlaubnis verfügen, so berücksichtigen Sie bitte den Hinweis zur korrekten Verwendung von E-IDs im Zusammenhang mit der Registrierung. (Leitfaden Registrierung - Verwendung von E-IDs im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR (PDF, 500KB))

    Schritt 4: Personen- und Erlaubnis-ID ergänzen

    Melden Sie sich erstmalig am Meldeportal an und hinterlegen Sie alle Ihnen von der Waffenbehörde bestätigten bzw. vergebenen Personen- und Erlaubnis-IDs (F-IDs und E-IDs) sowie Ihre Firmenzugehörigkeit.

    Hinweis: Sollten Sie über eine Herstellungs- sowie Handelserlaubnis verfügen, so berücksichtigen Sie bitte den Hinweis zur korrekten Verwendung von E-IDs im Zusammenhang mit der Registrierung. (Leitfaden Registrierung - Verwendung von E-IDs im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR (PDF, 500KB))

    Schritt 5: Anmelden und Beginn der Meldungsübermittlung

    Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde abgegeben haben (Schritt 3) und Ihre Personen- und Erlaubnis-ID ergänzt haben (Schritt 4), wird Ihr Antrag auf Zugang zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihr Zugang freigeschaltet. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen im Nutzerkonto (Schritt 1) angegebene E-Mail-Adresse.

    Nach Erhalt dieser Bestätigungs-E-Mail können Sie sich im Meldeportal anmelden und mit der Nutzung vertraut machen. Das Erfassen und Senden von Meldungen wird erst mit dem Inkrafttreten der elektronischen Anzeigepflichten freigeschaltet.

  • Sie sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 WaffG und möchten selbst Ihre Meldungen über Ihr IT-System, z.B. ein Warenwirtschaftssystem oder ein eigenes elektronisches Waffenbuch, an das Meldeportal des Nationalen Waffenregisters via Webservice auf Basis des Datenaustauschstandards XWaffe übermitteln.

    Schritt 1: Zertifikat beantragen

    Ein elektronisches Zertifikat dient als technisches Authentifizierungsmittel und ist für den Zugriff auf die Webservice-Schnittstelle des NWR Meldeportals erforderlich.

    Zur Beantragung eines Zertifikates für den Zugriff auf die Webservice-Schnittstelle des NWR Meldeportals melden Sie sich am PKI-Portal der Netze des Bundes (NdB) an und beantragen Sie ein Softwarezertifikat für das NWR Meldeportal. Die detaillierte "Anleitung Zertifikatsbeantragung NWR Meldeportal" finden Sie im geschützten Bereich des Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR.

    Sofern Sie die automatisierte Schnittstelle und das Meldeportal parallel nutzen wollen, beachten Sie bitte, dass zwingend unterschiedliche E-Mail-Adressen im Zertifikat und für das Nutzerkonto zu verwenden sind.

    Hinweis: Das PKI-Portal ist Teil der Public Key Infrastructure (PKI) der öffentlichen Verwaltung (Netze des Bundes) und wird durch die T-Systems International GmbH bereitgestellt.

    Schritt 2: Antrag ausfüllen

    Achtung: Zur Vermeidung von Fehlern empfehlen wir Ihnen, das Antragsformular herunterzuladen bzw. lokal zu speichern und im Adobe Reader zu öffnen.

    Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 WaffG (PDF, 500KB) elektronisch aus. Geben Sie als Meldeberechtigten die Daten aus Ihrem Zertifikatsantrag (Referenznummer, E-Mail-Adresse, Vorname, Familienname, Firma) aus Schritt 1 an.

    Hinweis: Sollten Sie über eine Herstellungs- sowie Handelserlaubnis verfügen, so berücksichtigen Sie bitte den Hinweis zur korrekten Verwendung von E-IDs im Zusammenhang mit der Registrierung. (Leitfaden Registrierung - Verwendung von E-IDs im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR (PDF, 500KB))

    Schritt 4: Anbindung und Beginn der Meldungsübermittlung

    Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde abgegeben haben (Schritt 3), wird Ihr Antrag auf Zugang zum NWR Meldeportal bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihr Zugang freigeschaltet und Ihr Zertifikat ausgestellt. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen im Zertifikatsantrag (Schritt 1) angegebene E-Mail-Adresse. In einer zweiten Benachrichtigungs-E-Mail erhalten Sie den Download-Link zum Herunterladen des Zertifikates.

    Nach Erhalt dieser Bestätigungs-E-Mail vom NWR Meldeportal können Sie Ihr IT-System an den Webservice anbinden. Das Übermitteln von Meldungen über den Webservice wird erst mit dem Inkrafttreten der elektronischen Anzeigepflichten freigeschaltet.

  • Sie sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 WaffG und möchten zur Abgabe Ihrer Meldung ein onlinebasiertes elektronisches Waffenbuch eines Drittanbieters einsetzen. Das von Ihnen genutzte onlinebasierte Waffenbuch verfügt über eine Schnittstelle zum Nationalen Waffenregister.

    Schritt 1: Erfragen Sie die technischen Zugangsdaten Ihres Anbieters

    Um über ein onlinebasiertes Waffenbuch eines Drittanbieters seine Meldungen an das Nationale Waffenregister tätigen zu können, müssen Sie als Anzeigepflichtiger zuvor das System Ihres Anbieters zum Abgeben Ihrer Meldungen berechtigen (siehe Schritt 2). Hierzu erfragen Sie vorab die technischen Zugangsdaten (Referenznummer und E-Mail-Adresse des elektronischen Zertifikates) des Anbieters.

    Schritt 2: Antrag ausfüllen

    Achtung: Zur Vermeidung von Fehlern empfehlen wir Ihnen, das Antragsformular herunterzuladen bzw. lokal zu speichern und im Adobe Reader zu öffnen.

    Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 WaffG (PDF, 500KB) elektronisch aus. Geben Sie als Meldeberechtigten die technischen Zugangsdaten Ihres Anbieters aus Schritt 1 an.

    Hinweis: Sollten Sie über eine Herstellungs- sowie Handelserlaubnis verfügen, so berücksichtigen Sie bitte den Hinweis zur korrekten Verwendung von E-IDs im Zusammenhang mit der Registrierung. (Leitfaden Registrierung - Verwendung von E-IDs im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR (PDF, 500KB))

    Schritt 4: Erhalt der Bestätigung und Beginn der Meldungsübermittlung

    Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde abgegeben haben (Schritt 3), wird Ihr Antrag auf Zugang zum NWR Meldeportal bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird das System des Drittanbieters freigeschaltet, damit Sie als Anzeigepflichtiger über dieses System Ihre Meldungen an das NWR Meldeportal abgeben können. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail über die erfolgte Freischaltung und Berechtigungserteilung an die von Ihnen im Antrag (Schritt 2) angegebene E-Mail-Adresse.

    Bitte beachten Sie, dass das NWR Meldeportal erst mit dem Inkrafttreten der elektronischen Anzeigepflichten Meldungen entgegennimmt.

  • Sie sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 WaffG und möchten einen Dritten oder mehrere Dritte zur Abgabe Ihrer Meldungen an das Nationale Waffenregister berechtigen. Der Dritte kann bspw. ein Mitarbeiter Ihres Herstellungs- oder Handelsunternehmens sein oder ein sonstiger Dritter (auch ein Dienstleister), der in Ihrem Namen Anzeigen an das Nationale Waffenregister tätigen soll.

    Schritt 1: Erfragen Sie die NWR Meldeportal-Nutzerkennung des Dritten

    Damit ein Dritter in Ihrem Namen Meldungen an das Nationale Waffenregister tätigen kann, müssen Sie als Anzeigepflichtiger den/die Dritten zuvor berechtigen (siehe Schritt 2). Hierzu erfragen Sie vorab die NWR Meldeportal-Nutzerkennung (E-Mail-Adresse, Vorname und Familienname) des/der Dritten.

    Schritt 2: Antrag ausfüllen

    Achtung: Zur Vermeidung von Fehlern empfehlen wir Ihnen, das Antragsformular herunterzuladen bzw. lokal zu speichern und im Adobe Reader zu öffnen.

    Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 WaffG (PDF, 500KB) elektronisch aus. Geben Sie als Meldeberechtigten die Nutzerkennung (E-Mail-Adresse, Vorname, Familienname) des/der Dritten aus Schritt 1 an.

    Hinweis: Sollten Sie über eine Herstellungs- sowie Handelserlaubnis verfügen, so berücksichtigen Sie bitte den Hinweis zur korrekten Verwendung von E-IDs im Zusammenhang mit der Registrierung. (Leitfaden Registrierung - Verwendung von E-IDs im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR (PDF, 500KB))

    Schritt 4: Erhalt der Bestätigung und Beginn der Meldungsübermittlung

    Nachdem Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde abgegeben haben (Schritt 3), wird Ihr Antrag auf Zugang zum NWR Meldeportal bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird der Dritte berechtigt, in Ihrem Namen (im Auftrag des Anzeigepflichtigen) Meldungen an das Nationale Waffenregister abzugeben. Sie als Anzeigepflichtiger erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail über die erfolgte Berechtigungserteilung an die von Ihnen im Antrag (Schritt 2) angegebene E-Mail-Adresse.

    Mit erfolgreicher Bestätigung Ihrer Berechtigungszuteilung an den Dritten kann sich der berechtigte Dritte im NWR Meldeportal anmelden. Das Erfassen und Senden von Meldungen wird erst mit dem Inkrafttreten der elektronischen Anzeigepflichten freigeschaltet.

Mitarbeiter, Dienstleister und Software-as-a-Service(SaaS)-Anbieter

  • Sie sind Mitarbeiter eines Waffenherstellers und/oder Waffenhändlers oder ein Dienstleister und möchten im Auftrag eines Erlaubnisinhabers nach § 21 WaffG Meldungen über das Meldeportal des Nationalen Waffenregisters abgeben.

    Schritt 1: Nutzerkonto erstellen

    Erstellen Sie sich Ihr persönliches Nutzerkonto für das Meldeportal. Hierzu müssen Sie sich einmalig durch Angabe Ihrer persönlichen Daten registrieren.

    Hinweis: Sofern Sie das Meldeportal und die automatisierte Schnittstelle parallel nutzen wollen, beachten Sie bitte, dass zwingend unterschiedliche E-Mail-Adressen für das Nutzerkonto und im Zertifikat zu verwenden sind.

    Schritt 2: NWR Meldeportal-Zugangskennung mitteilen

    Teilen Sie Ihre NWR Meldeportal-Zugangskennung (E-Mail-Adresse, Vorname und Familienname) aus Schritt 1 dem Anzeigepflichtigen mit, in dessen Auftrag Sie Meldungen an das Nationale Waffenregister abgeben wollen.

    Schritt 3: Personen- und Erlaubnis-ID des Anzeigepflichtigen erfragen

    Um über das NWR Meldeportal im Auftrag eines Erlaubnisinhabers nach § 21 WaffG melden zu können, benötigen Sie dessen Personen- und Erlaubnis-ID. Erfragen Sie diese beim Anzeigepflichtigen.

    Hinweis: Sollten Sie über eine Herstellungs- sowie Handelserlaubnis verfügen, so berücksichtigen Sie bitte den Hinweis zur korrekten Verwendung von E-IDs im Zusammenhang mit der Registrierung. (Leitfaden Registrierung - Verwendung von E-IDs im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR (PDF, 500KB))

    Schritt 4: Personen- und Erlaubnis-ID des Anzeigepflichtigen ergänzen

    Melden Sie sich erstmalig am Meldeportal an und hinterlegen Sie alle Ihnen vom Anzeigepflichtigen mitgeteilten Person- und Erlaubnis-IDs (F-IDs und E-IDs) aus Schritt 3 sowie den Gewerbenamen des anzeigepflichtigen Waffenherstellers und -händlers.

    Schritt 5: Anmelden und Beginn der Meldungsübermittlung

    Zusätzlich zu Ihrer Registrierung muss der anzeigepflichtige Waffenhersteller und -händler einen Registrierungsantrag bei seiner zuständigen Waffenbehörde einreichen, durch den der Anzeigepflichtige Sie als Meldeberechtigten autorisiert. Erst nach erfolgreicher Bearbeitung des Registrierungsantrags wird Ihr Zugang zum NWR Meldeportal freigeschaltet. Mit erfolgter Freischaltung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen im Nutzerkonto (Schritt 1) angegebene E-Mail-Adresse.

    Nach Erhalt dieser Bestätigungs-E-Mail vom NWR Meldeportal können Sie sich im Meldeportal anmelden. Das Erfassen und Senden von Meldungen wird erst mit dem Inkrafttreten der elektronischen Anzeigepflichten freigeschaltet.

  • Sie sind Software-as-a-Service-Anbieter und stellen bspw. ein onlinebasiertes elektronisches Waffenbuch als Dienstleistung für Waffenhersteller und Waffenhändler zur Verfügung. Sie beabsichtigen Ihren IT-Service über die Webservice-Schnittstelle des NWR Meldeportals an das Nationale Waffenregister anzuschließen, damit Ihre anzeigepflichtigen Kunden Ihre Anzeigen an das Nationale Waffenregister abgeben können.

    Schritt 1: Zertifikat beantragen

    Ein elektronisches Zertifikat dient als technisches Authentifizierungsmittel und ist für den Zugriff auf die Webservice-Schnittstelle des NWR Meldeportals erforderlich.

    Zur Beantragung eines Zertifikates für den Zugriff auf die Webservice-Schnittstelle des NWR Meldeportals melden Sie sich am PKI-Portal der Netze des Bundes (NdB) an und beantragen Sie ein Softwarezertifikat für das NWR Meldeportal. Die detaillierte "Anleitung Zertifikatsbeantragung NWR Meldeportal" finden Sie im geschützten Bereich des Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR.

    Sofern Sie die automatisierte Schnittstelle und das Meldeportal parallel nutzen wollen, beachten Sie bitte, dass zwingend unterschiedliche E-Mail-Adressen im Zertifikat und für das Nutzerkonto zu verwenden sind.

    Hinweis: Das PKI-Portal ist Teil der Public Key Infrastructure (PKI) der öffentlichen Verwaltung (Netze des Bundes) und wird durch die T-Systems International GmbH bereitgestellt.

    Schritt 2: Technische Zugangsdaten mitteilen

    Teilen Sie Ihre technischen Zugangsdaten (Referenznummer und E-Mail-Adresse des elektronischen Zertifikates) zum NWR Meldeportal aus Schritt 1 den Waffenherstellern und -händlern mit, die Ihr System zur Abgabe der elektronischen Anzeigen an das Nationale Waffenregister nutzen wollen.

    Schritt 3: Anbindung und Beginn der Meldungsübermittlung

    Ergänzend zu Ihrem Zertifikatsantrag muss mindestens ein anzeigepflichtiger Waffenhersteller oder Waffenhändler einen Registrierungsantrag bei seiner zuständigen Waffenbehörde einreichen und Ihren IT-Service zur elektronischen Abgabe der Meldungen berechtigen. Ihr Zertifikat zur Anbindung an den Webservice des NWR Meldeportals wird nach erfolgter Berechtigung umgehend bereitgestellt. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen im Zertifikatsantrag (Schritt 1) angegebene E-Mail-Adresse. In einer zweiten Benachrichtigungs-E-Mail erhalten Sie den Download-Link zum Herunterladen des Zertifikates.

    Nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail vom NWR Meldeportal können Sie Ihren IT-Service an den Webservice des NWR Meldeportals anbinden. Das Übermitteln von Meldungen über den Webservice wird erst mit dem Inkrafttreten der elektronischen Anzeigepflichten freigeschaltet.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Für die Selbstregistrierung am NWR Meldeportal benötigen Sie:

    • einen aktuellen internetfähigen Browser
    • die Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs, des Anzeigepflichtigen, für den Sie melden wollen
    • eine gültige E-Mail-Adresse, auf die Sie Zugriff haben

    Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Selbstregistrierung am NWR Meldeportal ein Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 WaffG (PDF, 500KB) durch den Anzeigepflichtigen bei der zuständigen Waffenbehörde erfolgen muss.

    Weitere Informationen finden Sie im zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR unter: Muss sich jeder Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 WaffG zukünftig bei der NWR-Kopfstelle registrieren?

  • Gewerbliche Waffenhersteller und Waffenhändler werden verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle elektronisch über das NWR Meldeportal abzugeben. Die Anzeigen werden vom NWR Meldeportal automatisiert entgegengenommen, an das Nationale Waffenregister weitergeleitet und dort gespeichert. Um bei dieser automatisierten Datenverarbeitung die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten sicherzustellen, haben gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler bei der Anzeige jeweils die NWR-IDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben. Mit Hilfe der NWR-ID wird gewährleistet, dass die angezeigten Daten den richtigen Daten im Nationalen Waffenregister zugeordnet werden.

    Weitere Informationen finden Sie im zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR unter: Was ist die NWR- ID?

  • Sie erhalten die Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs vom Anzeigepflichtigen, für den Sie berechtigt sind, zu melden oder im Zuge der Registrierung für einen Zugang zum NWR Meldeportal bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde (Liste der Waffenbehörden im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR).

    Weitere Informationen finden Sie im zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle NWR unter: Wann und wie erhalte ich meine finale Erlaubnis-NWR-ID als Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG?

  • Ja, beide Wege können auch nebeneinander zur Abgabe der Anzeigen genutzt werden. In dem Fall ist für jeden Meldeweg ein separater Zugang zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass zwingend unterschiedliche E-Mail-Adressen im Zuge der Registrierung verwendet werden müssen.

    Es ist zu empfehlen, dass Sie für Ihren Webservice-Zugang eine verfahrensbezogene E-Mail-Adresse, beispielsweise umgesetzt in Form eines E-Mail-Alias oder in Verbindung mit einer E-Mail-Umleitung, verwenden und eine personenbezogene E-Mail-Adresse bei der Registrierung für das Meldeportal.

  • Ihre im Rahmen der Selbstregistrierung angegebenen persönlichen Daten werden alleinig zur Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos verwendet. Das Nutzerkonto dient ausschließlich der Authentifizierung gegenüber dem NWR Meldeportal. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

    Genauere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  • Das Ändern der E-Mail-Adresse erfolgt in zwei Schritten:

    1. Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Zugangs zum Meldeportal des Nationalen Waffenregisters für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 WaffG (PDF, 500KB) 2x aus. Im ersten Antrag beantragen Sie das Hinzufügen der Meldeberechtigung(en) für Ihre neue E-Mail-Adresse. Im zweiten Antrag beantragen Sie das Entfernen der Meldeberechtigung(en) für Ihre alte E-Mail-Adresse. Beide Anträge sollten Sie gleichzeitig bei Ihrer Waffenbehörde abgeben.
    2. Nachdem Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail über die erfolgreiche Änderung der Meldeberechtigung erhalten haben, ändern Sie bitte selbstständig Ihre E-Mail-Adresse im Nutzerkonto.

    Wichtig: Bitte führen Sie beide Schritte zur Änderung der E-Mail-Adresse aus. Eine einseitige Änderung führt dazu, dass Sie keine Meldungen im Meldeportal abgeben können!